Cupaquia
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Definitionen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungsverträge zwischen der Cupaquia Group GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die im jeweiligen Einzelvertrag (Angebot/Pflichtenheft) vereinbarte Consultingtätigkeit (insbesondere im Bereich ESG-Compliance und industrielles Wassermanagement) und nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Wir erbringen unsere Leistungen nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.

3. Zustandekommen des Vertrages

Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Projektvertrages zustande.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Beratung erforderlichen Unterlagen, Betriebsdaten und Systemzugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung zurückzuführen sind, verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Das Honorar richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer. Rechnungen sind spesenfrei und ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig.

6. Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingter Verschwiegenheit über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten des Auftraggebers. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

7. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und reine Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist jedenfalls auf die Höhe des jeweiligen Projekthonorars begrenzt.

8. Kündigung

Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Graz.

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